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AKAB und Lebenshilfe Landesverband weiter auf Tour für mehr Fachkräfte in der Eingliederungshilfe

 

In den Gesprächen mit den Landtagsabgeordneten haben wir die schwierige personelle Situation, insbesondere in den Angeboten über Tag und Nacht, beschrieben und darauf verwiesen, dass das demografische Tal noch nicht erreicht sei. Die schwierigste Zeit wird noch kommen, wenn nicht schnell etwas unternommen wird. Ebenso haben wir für unsere Ideen bzgl. einer öffentlichkeitswirksamen hessenweiten Kampagne für das Berufsbild #Heilerziehungspflege,  für attraktivere Ausbildungsmöglichkeiten in der Ein- gliederungshilfe, für Bürokratieabbau und für Angebote der Nachqualifizierung von langjährigen Mitarbeitenden hin zum Fachkraftstatus geworben. Wir danken Herrn Pürsün und Herrn Martin für das Interesse an guten Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung und das offene Ohr.

AKAB und Lebenshilfe Landesverband weiter auf Tour für mehr Fachkräfte in der Eingliederungshilfe

 

„Reden hilft immer“

Mit diesem Satz antwortete Susanne Simmler, Landesdirektorin des LWV Hessen, auf unsere Frage, ob wir gemeinsam in regelmäßigen Zeiträumen über den Fach- und Arbeitskräftemangel in der Eingliederungshilfe in Hessen sprechen wollen. Das sehen wir auch so! Genau deswegen haben wir im Nachgang unserer gemeinsamen Fachtagung mit dem Lebenshilfe Landesverband „Der Kollaps kann verhindert werden!“, das Gespräch mit dem überörtlichen Kostenträger und zu Politikern aus der Landespolitik gesucht.

 

Ein gemeinsames Ziel: Damit Menschen mit Behinderung auch zukünftig zu ihrem Recht kommen, brauchen wir mehr Fach- und Arbeitskräfte in der Eingliederungshilfe. Insbesondere wurde über die deutlich angespannte Personalsituation in den Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung gesprochen. Im Gespräch mit Landesdirektorin Susanne Simmler und Fachbereichsleiterin Steuerung Maren Grimm wurde deutlich, dass Kostenträger, Mitarbeitende in den Diensten und die Lebenshilfe ein gemeinsames Ziel teilen: Für die Umsetzung der vollumfänglichen Teilhabe sind ausreichend viele und gut ausgebildete Assistent*innen notwendig. Da die Behebung des Fach- und Arbeitskräftemangels in der Eingliederungshilfe oftmals unter dem Radar der politischen und öffentlichen Wahrnehmung fliegen, vereinbarten die Gesprächspartner sich gemeinsam für eine landesweite öffentlichkeits-wirksame Kampagne für das Berufsbild #Heilerziehungspflege, für attraktivere Ausbildungsmöglichkeiten und für Angebote der Nachqualifizierung einzusetzen. Zu diesen Aspekten sollen nun weitere Bündnispartner gesucht werden.

 

Aktuelles Anschreiben an den LWV

 

Anlässlich der aktuellen Entwicklung beim Landeswohlfahrtsverband, mit einem Bruch der bisherigen Koalition und neuen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe, hat sich der AKAB e.V. entschieden einen Brief an die Fraktionen im LWV zu schicken.

 

Hier bieten wir erneut die Bereitschaft an, uns an der Weiterentwicklung zur Umsetzung des BTHG zu beteiligen. Der Sichtweise und auch der Fachlichkeit von den Profis vor Ort wird aus unserer Sicht bisher zu wenig Beachtung geschenkt.

Das Schreiben findet ihr hier:

 

AKAB Anschreiben LWV 2025.pdf
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AKAB hat neuen Vorstand gewählt!

 

Auf der Fortbildung am 11.11.24 mit anschließender Mitgliederversammlung hat der AKAB e.V. einen neuen Vorstand gewählt.

 

Herwig Selzer, Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender ist von seinem Amt zurückgetreten bleibt uns aber als Beisitzer im Vorstand erhalten. Auf ihn folgt der bisherige Stellvertreter Stefan Eich. Als neuer Stellvertretender Vorsitzender wurde Markus Grothe gewählt.

 

Ebenfalls wurden zwei neue Beisitzer in den Vorstand gewählt. Wo mit Talena Franz nun endlich wieder eine Frau das Team bereichert und mit Veit Lattermann der Bereich der kirchlichen Vertreter Berücksichtigung findet. Komplettiert wird das damit sieben köpfige Vorstandsteam durch den ebenfalls neugewählten Kai Kunz und das zweite Gründungsmitglied Jürgen Süß.

 

Das Bild zeigt die erste Vorstandsklausur am 20.01.2025 in Gießen.

 

Fachtagung gemeinsam mit dem Landesverband der Lebenshilfe

 

Am 22.11.2024 fand die erste gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesverband der Lebenshilfe statt. Die Veranstaltung war außerordentlich gut und von gemischtem Publikum besucht.

Es gab Vorträge aus verschiedenen Bereichen mit anschließnenden Diskussionsrunden. Professionell moderiert wurde das ganze von einer ehemaligen Moderatorin der Hessenschau. Die Veranstaltung war insgesamt sehr lebhaft und kurzweilig.

Somit ein gelunger Start für die erste gemeinsame Fachtagung auf der hoffentlich die Fortsetzung folgt.

 Reaktionen auf die Aktion „besondere Wohnformen“

 

Zusammenarbeit mit Landesverband Lebenshilfe und Sozialministerium. Interesse und gute Gespräche mit SPD, Grüne und Linke. CDU bietet Gespräch an. Kalte Schulter von Paritätischen, LWV und LAG-Wohnen.

Der AKAB hat in einer Mitgliederversammlung beschlossen, die Situation der besonderen Wohnformen intensiver zu beleuchten und auf Probleme hinzuweisen.
Dazu haben wir einen Brief an politisch Verantwortliche, dem Landeswohlfahrtsverband, dem Paritätischen in Hessen und der LAG Wohnen verfasst.

 

Weiterhin wurde beschlossen, dass zur AFD kein Kontakt aufgenommen wird.

Somit wurden neben dem Sozialminister Kai Klose auch die sozialpolitischen Sprecher der übrigen im Landtag vertretenen Parteien angeschrieben.

 

Politiker*innen interessiert (... hier weiter lesen)

Hessische Arbeitnehmervertreter in der B
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Sonnen- und Schattenseiten beim „mobilen Arbeiten“

 

Mit der Corona-Pandemie erfährt das Thema der Digitalisierung der Arbeitswelt eine neue Dringlichkeit. Zahlreiche Arbeitsplätze wurden aufgrund der eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und dem verordneten Lockdown in den heimischen Bereich ausgelagert.

 

Die Rede ist vom „Home Office“, das „Arbeiten von zu Hause“, in der Regel mittels PC und einer Datenleitung auf den betrieblichen Server. Neben dem „Home Office“ im strengen Sinne, hat das Arbeiten von Unterwegs mit dem Ausbau der digitalen Techniken – nicht erst mit der Corona-Krise – Einzug in unser Arbeitsleben gehalten. In Abgrenzung zum „Home Office“, wird hier von „Mobiler Arbeit“ gesprochen, die nicht notwendigerweise zu Hause, sondern vor allem ortsungebunden stattfinden kann.

 

Dahinter verbirgt sich durchaus auch ein rechtlicher Unterschied. Mit „Home Office“ ist ein beruflich genutzter Büroraum in den eigenen vier Wänden gemeint. Hier gilt die Arbeitsstättenverordnung, nach der Schutzbestimmungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen eingehalten werden müssen. „Mobile Arbeit“ hingegen kann potentiell überall stattfinden (beim Kunden, im Café, Zug, Hotel oder am Küchentisch) und ist aufgrund der digitalen Vernetzung mittels Smartphone & Co zunehmend auch im Bereich der Büro- und Wissenstätigkeit verbreitet. Die Mobilität der Daten hat das ortsgebundene Büro (scheinbar) obsolet gemacht. Das Führen von beruflichen Telefonaten oder die Bearbeitung von Emails und Dateien findet in der virtuellen Umgebung statt. Regelungen zum Gesundheitsschutz wirken hier jedoch kaum, da sie nur schwer zu kontrollieren sind.

 

Aktuell gibt es eine Gesetzesinitiative aus dem Arbeitsministerium, nach der Beschäftigte ein Anspruch auf „Mobiles Arbeiten“ eingeräumt werden soll. Als Begründungszusammenhang wird ein Gewinn an Selbstbestimmung und Flexibilität der Beschäftigten benannt. Damit soll auch dem veränderten Bedürfnis nach einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privat- bzw. Familienleben Rechnung getragen werden. Ähnliche Forderungen wurden bereits 2015 seitens der Gewerkschaften im Rahmen der Initiative „Arbeiten 4.0, Gute digitale Arbeit“ aufgestellt.

 

Mobiles Arbeiten ist aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr weg zu denken. Hinsichtlich der Organisation des Familienlebens und der Kinderbetreuung bietet sie deutlich mehr Flexibilität. Beruf und Familie lassen sich im Alltag besser vereinbaren. Dennoch gibt es auch Schattenseiten. Mit der permanenten Verfügbarkeit der Daten findet auch eine Entkopplung von Raum und Zeit statt, so resümieren Mattias Ruchhöft und Matthias Wilke vom dtb (Datenschutz- und Technologieberatung).  Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsprozess. So ist die sofortige Bearbeitung einer Aufgabe zumindest technisch jederzeit möglich; das impliziert allerdings auch eine permanente Verfügbarkeit der Beschäftigten, womit eine Entgrenzung der Arbeit einhergehen kann.

 

Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung ergeben sich im Zusammenhang mit „Mobiler Arbeit“ zahlreiche Handlungsfelder. So sind beispielsweise Regelungen zur Einhaltung der Arbeitszeiten ebenso wie die Frage der ständigen Erreichbarkeit zu klären. Insgesamt werden viele Themen des präventiven Gesundheitsschutzes unter den Bedingungen der „Mobilen Arbeit“ neu zu bewerten sein. Das Mittel der Gefährdungsbeurteilung kann hier sicherlich praktische Hilfestellung leisten.