Tarif

Ver.di–Fachkommission Behindertenhilfe richtet seine Arbeit inhaltlich neu aus

 

 

 

Der Name ist neu, die Inhalte wurden weiter gefasst. Dies ist das Ergebnis der inhaltlichen Debatte zur Ausrichtung der bisherigen Fachkommission Behindertenhilfe in ver.di-Hessen.

 

Nach intensiv geführter Diskussion mündete die Debatte in eine einstimmige Beschlusslage. Im Fokus der Fachkommission werden künftig auch die Bereiche ambulante Dienste, Jugend- und Drogenhilfe stehen. Dies ist erforderlich, da es gilt, die gewerkschaftlichen Kräfte zu bündeln um die Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen zu verbessern. Klar wurde, dass die Problemstellungen in „Sozialen Einrichtungen“ durchaus vergleichbar sind und eine einheitliche Strategie erfordern. In diesem Zusammenhang wurde dann auch der Name der Fachkommission neu gefasst. Da die Begrifflichkeit der „Behindertenhilfe“ ohnehin nicht mehr zeitgemäß ist, war als Ausdruck der erweiterten Aufgaben schnell ein neuer Name gefunden: Fachkommission Teilhabe und Soziale Arbeit.

 

Die Fachkommission wird über einen Sprecher/innenkreis gesteuert, der die künftige inhaltliche Arbeit vorbereitet.

 

Tarifverträge im sozialen Bereich sind nicht unbezahlbar

 

Es ist das immer wiederkehrende Märchen vom nicht finanzierbaren Tarifvertrag, das in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe umgeht. In Konsequenz sind in Hessen auch nur wenige Träger tatsächlich tarifgebunden.

 

Eine Tatsache, der sich oftmals nicht einmal die Beschäftigten bewusst sind, da ihr Arbeitgeber behauptet Tarif zu bezahlen, real aber nur einzelvertragliche Bindungen bestehen, die häufig auch nur Teilbereiche des TVöD einschließen.

 

Gerichtsurteile haben schon lange klargestellt, dass die Vergütung der Beschäftigten nach dem branchenüblichen Tarifvertrag wirtschaftlich ist und durch die Kostenträger refinanziert werden muss. Die Finanzierbarkeit scheitert also nicht an der Vergütung für Eingliederungsleistungen, sondern an dem Willen von Vorständen und Geschäftsführungen. Die ver.di-Landesfachkommission widmet sich derzeit genau diesem Thema, um zu einer flächendeckenden Anwendung des TVöD in der Eingliederungshilfe zu kommen. Für die Zukunft der Eingliederungshilfe wird dies existenzentscheidend sein.

 js

 

Solidaritätserklärung mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken

 

An die Kolleginnen und Kollegen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und Entlastung im Krankenhaus einsetzen und sich seit Dienstag, dem 19.09.2017 im Arbeitskampf befinden,

 

wir, die knapp einhundert anwesenden Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen der ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe in Dortmund, bekunden unsere Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken in Bayern, Hessen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin.

 

Zu wenig Personal, zu wenig Zeit für den Menschen und Arbeitsbedingungen, die krankmachen. Auch wir Beschäftigte in der Behindertenhilfe kennen das leider nur zu gut. Der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Personal ist daher ein Kampf, der uns Beschäftigte in allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verbindet. Es ist ein wichtiges Signal, den Druck nun weiter zu erhöhen!

 

Wir stehen an eurer Seite und wünschen euch viel Ausdauer, Kraft und Erfolg!

Kann Tarifvertrag SuEnde sein?

 

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern müssen erkämpft werden

 

 

 

Um die Regelungen zum Tarifrecht etwas genauer zu beleuchten, hatten die Gewerkschaft ver.di und AKAB zu einer Tagesschulung eingeladen. Hier wurden die Grundlagen des Tarifrechts vermittelt.

 

Zur Klarstellung: Ein Tarifvertrag gilt nur, wenn dieser zwischen einem Arbeitgeber/Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft vereinbart ist. Was viele auch nicht wissen: Der Tarifvertrag gilt nur für die Mitglieder der tarifschließenden Parteien, also auf Arbeitgeberseite nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes und auf Arbeitnehmerseite nur für Gewerkschaftsmitglieder.

 

Bei einzelvertraglichen Regelungen werden in der Regel nur Auszüge aus einem Tarifvertrag vereinbart, der Arbeitgeber ist hier in der Gestaltung frei. Auch kann er bei Neueinstellung oder Vertragsänderungen jederzeit andere Vertragsgrundlagen nutzen. Dies kann er bei einer Tarifbindung nicht, daher bietet die Geltung eines Tarifvertrages den Beschäftigten den größtmöglichen Schutz.

 

In Betrieben ohne Tarifbindung gibt es auch häufig Vereinbarungen mit Betriebsräten zu Einkommens- und Arbeitsbedingungen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wurde daher  genauer beleuchtet, welche Rechte Betriebsräte hier haben. Grundsätzlich verbietet das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten Regelungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, die üblicherweise Inhalt von Tarifverträgen sind. Hierunter  zählen u.a. Regelungen zum Einkommen, zur wöchentlichen Arbeitszeit, Urlaub etc.

 

Tarifverträge fallen in aller Regel aber nicht vom Himmel. Daher wurde im weiteren Verlauf ein Praxisbeispiel vorgestellt. In einer sozialen Einrichtung hatten sich die Beschäftigten erfolgreich organisiert und gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di für einen Tarifvertrag gekämpft. Über Informationsveranstaltungen, politische Arbeit bis hin zu Streikaktionen ist es den Beschäftigten gelungen die Geltung des TVöD zu erzwingen. Bis zum Ziel war es ein langer aber letztlich erfolgreicher Weg.

 

Zum Ende der Veranstaltung wurde festgestellt, dass nur Tarifverträge die Arbeitnehmerrechte in ausreichender Weise schützen, diese zu erstreiten lohnt sich für alle.

Jürgen Süß

Diakonie

 

 

 

Ein beschwerlicher Weg

 

 

 

Nun soll es 2017 also losgehen mit möglichen Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für die Diakonie Hessen.

 

Zunächst wurde eine Prozessvereinbarung zwischen ver.di Landesbezirk Hessen und der Diakonie Hessen, Arbeitsgemeinschaft Diakonischer Dienstgeber in Hessen, vereinbart.

 

Das sind Vorgespräche, um zu Verhandlungen zu einem Tarifvertrag zu kommen. Es sind keine Tarifverhandlungen!

 

Vereinbart wurde zunächst zwischen den Parteien, sich auf den Weg zu machen für mögliche Tarifverträge für den Bereich Altenhilfe. Für das Frühjahr 2017 sind mehrere Sitzungen zum Ausloten geplant. Ver.di sieht hier wohl eine Chance, um zu Tarifverträgen für die Diakonie Hessen insgesamt zu kommen. Diakonische Träger mit Arbeitsbereichen, wie z.B. Behindertenhilfe oder Jugendhilfe, haben sich noch nicht bereit erklärt, Prozessvereinbarungen für Tarifverhandlungen zu vereinbaren.

 

Sofern es zu Tarifverträgen für die Altenhilfe käme, besteht wohl laut Satzung des Diakonischen Werkes Hessen die Möglichkeit für diakonische Träger sich zu entscheiden, ob sie ihre Arbeitsrechtsregelung nach dem Zweiten Weg und dem Dritten Weg durchführen lassen.

 

Offen ist weiterhin, wie es zu einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) für die Diakonie Hessen kommen soll. Die Gesamtausschüsse der Arbeitnehmervertretungen von Kurhessen Waldeck und Hessen Nassau haben sich gegen den Dritten Weg der Kirchen ausgesprochen, da er keine Verhandlungen auf Augenhöhe zulasse.

 

Für 2017 gibt es aktuell keine Entgelterhöhungen für die Mitarbeiterseite der Diakonie Hessen, selbst wenn sie in Wirtschaftsplänen berücksichtigt sein sollten.

 

Dienstgeberseitig wird anscheinend davon ausgegangen, dass es 2018 eine ARK für die Diakonie Hessen gibt.

 

Die ARK der Ev. Kirche und der Diakonie in Hessen und Nassau (ARK.HN) hat für 2017 weitere Sitzungstermine vorgesehen, um Entgeltverhandlungen zu führen.

 

Ob sich für die Mitarbeiterschaft aus den o.g. Planungen für einen Tarifvertrag Altenhilfe oder möglichen Beschlüssen der ARK.HN Auswirkungen ergeben, ist noch völlig offen!

 

Es zeichnet sich für die Dienstnehmerseite der Diakonie Hessen ein beschwerlicher Weg für Entgelterhöhungen 2017 ab.

Ralf Zeuschner